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Verkehrserziehung

Hallo Auto! Im Oktober durften wir gleich zwei kostenlose Verkehrserziehungsprogramme nutzen, die der ÖAMTC mit Unterstützung der AUVA an unserer Schule durchführte.

Ordnungsgemäß mit Warnwesten ausgestattet, machte sich die 3. Klasse auf nach Gundertshausen, wo sie an der ÖAMTC-Aktion „Hallo Auto“ teilnehmen durfte. Es gab viele spannende und lehrreiche Informationen über Anhalteweg, Bremsweg uvm. Besonders interessant war zu erleben, wie sich der Bremsweg bei regennasser Fahrbahn verändert. Eine wichtige Erfahrung für die Kinder im Straßenverkehr.

Sie durften dabei sogar selbst im Auto mitfahren und bremsen. Es war ein toller Schulvormittag. Da dieser Tag ein kalter, nebeliger Herbsttag war, freuten sich alle umso mehr, als Familie Schlager anschließend heißen Früchtetee servierte. Herzlichen Dank dafür!


Blick und Klick: Dankenswerterweise stellte die Musikmittelschule an diesem Vormittag den ersten Klassen den großen Turnsaal zur Verfügung. Somit hatten die Kinder in diesen besonderen Verkehrserziehungsstunden die Möglichkeit, mit zwei Verkehrsexpertinnen des ÖAMTC richtiges Verhalten beim Überqueren der Straße in verschiedenen Situationen zu üben. Wie wichtig es ist, einen Gurt im Auto anzulegen, erlebten sie anschließend sehr anschaulich in einem eigens dafür konstruierten Elektroauto.

Radfahrprüfung der 4. Klasse: Nach einigen Wochen der Vorbereitung mit Klassenlehrerin Nadine Wanitschka und nach bestandener schriftlicher Prüfung wurde am 6. November 2019 die praktische Radfahrprüfung durchgeführt. Inspektor Ebner von der Polizei Eggelsberg, der schon an der Vorbereitung beteiligt war, konnte anschließend den Kindern zur bestandenen Prüfung gratulieren. An ihn geht ein großes Dankeschön für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule in den letzten Jahren. Auch in allen anderen Klassen hält er regelmäßig Verkehrserziehungsstunden ab. Dass die Radfahrprüfung im heurigen Schuljahr bereits im Herbst erfolgen konnte, ist aber auch einem neuen Gesetz zu verdanken. Es erlaubt die Aushändigung des Radfahrausweises nach bestandener Prüfung an alle Kinder der 4. Klasse, sofern sie schon neun Jahre alt sind. Bisher war das Alter von zehn Jahren erforderlich.

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